Das Auto im Auslandurlaub verkaufen: Darauf müssen Sie achten

Der Verkauf eines Auto ins Ausland ist zwar mit größeren Risiken verbunden – aber kann sich durchaus lohnen. Etwa dann, wenn es sich um ein älteres oder besonderes Auto handelt, für das sich in Deutschland weniger Käufer interessieren.

In grenznahen Gebieten ist der Verkauf ins Nachbarland ohnehin keine Seltenheit.

Damit beim Autoverkauf im Ausland nichts schief geht haben wir die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt:

1. Autoverkauf innerhalb der EU

Der private Verkauf eines gebrauchten PKW in ein anderes EU-Land unterscheidet sich nur wenig vom Verkauf im Inland. Entscheiden sich Verbraucher für den Verkauf an einem professionellen Autoankäufer, so sollten einige Dinge beachtet werden. Der Autoankauf ist für Händler oftmals ein gutes Geschäft. Aus diesem Grund sollten Verkäufer darauf achten, dass der Wagen nicht deutlich unter Wert verkauft wird. Im Ausland gibt es neben sprachlichen Hürden außerdem weitere Besonderheiten, auf die wir nachfolgend zu sprechen kommen.

Anmeldung beim Zoll

Wenn der Verkaufspreis Ihres gebrauchten PKW über 1.000 Euro liegt, dann müssen Sie den Verkauf beim Zoll schriftlich anmelden. Ansonsten reicht eine mündliche Mitteilung.

Mehrwertsteuer nur bei Neuwagen

Der Preis eines privaten Gebrauchtwagen enthält weder Umsatzsteuer noch Mehrwertsteuer. Daher fallen beim Verkauf ins Ausland weder Zollgebühren noch Mehrwertsteuer an.

Anders verhält es sich bei einem Neuwagen: Hier wird Mehrwertsteuer fällig. Die muss jedoch vom neuen Halter in dem Land entrichtet werden, in dem der Neuwagen angemeldet wird.

Ein PKW gilt dann als Neuwagen, wenn die Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder das Auto weniger als 6.000 Kilometer auf dem Tacho hat.

2. Autoverkauf außerhalb der EU

Die Mehrzahl der Autoverkäufe ins Ausland findet innerhalb der EU statt. Doch besonders Gebrauchtwagen, die in Deutschland nur noch auf dem Schrottplatz landen würden, werden in großer Zahl zum Beispiel nach Afrika exportiert.

Einen schrottreifen Gebrauchtwagen als Privatperson eigenständig ins Ausland zu exportieren, ist kompliziert und teuer. Die Gefahr, auf einen Betrug hereinzufallen, ist groß. In Berlin gibt es die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt bei einem Kfz-Händler zu verkaufen, der sich dann um den Weiterverkauf kümmert. Ein Beispiel ist das Unternehmen Autoankauf Berlin, das zu den größten Autoankäufern der Region zählt.

Export den Profis überlassen

Viele Händler haben sich auf den Export von Gebrauchtwagen spezialisiert. Sie verschiffen meist große Mengen an Gebrauchtwagen in Containern und erzielen über die Masse ihren Profit.

3. Kaufvertrag

Wie bei jedem Autoverkauf sollten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Vordrucke finden Sie zum Herunterladen im Internet, zum Beispiel beim ADAC.

Der Vertrag sollte bei einem Verkauf ins Ausland besonders sorgfältig ausgefüllt werden, da es im Falle eines Betruges sonst schwierig wird, über Landesgrenzen hinweg zu ermitteln.

Achten Sie besonders darauf, den vollständigen Namen sowie die Adresse des Käufers festzuhalten sowie Datum und Uhrzeit der Autoübergabe.
Schließen Sie jegliche Sachmängelhaftung aus, damit Sie später nicht für Schäden belangt werden können.

Tipp: Lassen Sie sich eine Kopie des Personalausweises geben oder fotografieren Sie Vorder- und Rückseite mit dem Handy ab! Ein seriöser Käufer wird damit kein Problem haben – auch wenn er rechtlich dazu nicht verpflichtet ist.

4. Bezahlung

Machen Sie sich vor dem Verkauf klar, zu welchem Preis Sie Ihr Auto tatsächlich verkaufen möchten und setzen sie den Preis höher an. Bei Interessenten, die den Preis sofort akzeptieren, sollten Sie skeptisch sein.

Tricks der Autokäufer

Machen Sie sich klar: Sie haben es mit Profi-Händlern zu tun, die alle Tricks anwenden, um den Preis Ihres Autos zu drücken. Der Export von alten Gebrauchtwagen ist ein hartes Geschäft.

Darum hier ein paar hilfreiche Tipps:

  • Geben Sie im Inserat niemals eine Telefonnummer preis, sondern richten Sie eine Emailadresse ein. So können sie schon im Vorfeld unseriöse Händler aussortieren und entgehen einem regelrechten „Telefonterror“. Außerdem entscheiden SIE, wen Sie kontaktieren wollen.
  • Erscheinen Sie niemals alleine zum Ortstermin! Händler tauchen oft zu mehreren auf und schüchtern den Verkäufer regelrecht ein.
  • Setzen Sie sich ein realistisches Preislimit, das Sie unter keinen Umständen unterschreiten werden.

Nur Bares ist Wahres

Lassen Sie sich das Geld am besten bar vor Ort bei der Übergabe bezahlen – vor allem, wenn es sich um geringe Beträge handelt. Zählen Sie nach, prüfen Sie die Scheine und wickeln Sie solche Geschäfte auf keinen Fall ohne Begleitung ab!

5. Abmeldung des Autos

Das Auto sollte bei der Übergabe unbedingt bereits abgemeldet sein.

Ein Auto, das in Deutschland zugelassen ist, kann per Gesetz auch nur bei der Zulassungsstelle in Deutschland wieder abgemeldet werden.

Auch wenn der neue Besitzer das Auto im Ausland auf seinen Namen anmeldet bedeutet das nicht automatisch, dass das Auto in Deutschland abgemeldet ist. Sie sind dann weiter der Halter und müssen KFZ-Steuer und Versicherung bezahlen.

Für die Stilllegung des Autos bei der Zulassungsstelle benötigen Sie:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • beide Nummernschilder
  • Für die Stilllegung werden etwa 15 Euro Bearbeitungsgebühr fällig.

Tipp: Besprechen Sie den genauen Ablauf der Übergabe mit dem Käufer im Vorfeld, damit es keine Missverständnisse gibt!

6. Überführung ins Ausland

Wenn Sie ihr Auto eigenständig ins Ausland bringen wollen – zum Beispiel für einen One-way-Trip – besorgen Sie sich bei der Zulassungsstelle Ausfuhrkennzeichen. Diese Kennzeichen haben auf der rechten Seite einen roten Balken mit dem Ablaufdatum und werden auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt.

Kosten für Ausfuhrkennzeichen

Für die Ausfuhrkennzeichen können Sie mit Kosten von insgesamt mindestens 100 Euro rechnen für Kennzeichen, Steuern, Versicherung und Gebühren.
Ausfuhrkennzeichen sind maximal 12 Monate gültig und Sie müssen eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA) nachweisen.

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