Es kann so schnell gehen: Kaum geht man raus und die Tür fällt ins Schloss, ist man auch schon ausgesperrt. Zum Glück können Schlüsseldienste Türen und Schlösser aber schnell wieder öffnen. Doch dürfen sie jedem die Tür öffnen? Woher wissen sie, ob man auch rechtmäßig in die Wohnung darf?
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Die meisten Schlüsseldienste haben einen 24h Notdienst und öffnen somit auch am Wochenende, an Feiertagen oder mitten in der Nacht die Tür. Seriöse Anbieter verlangen einen Ausweis zur Identifikation oder Informationen zur Anmeldung der Wohnung. Ohne einen Ausweis, mit dem sichergestellt werden kann, dass die Person in die Wohnung darf, öffnen vertrauenswürdige Anbieter die Tür nicht. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich vorgeschrieben und soll verhindern, dass fremde Personen Zugang zu Häusern und Wohnungen haben. Diese würden den Schlüsseldienst missbrauchen und theoretisch würde sich der Dienst auch strafbar machen. Es wäre schließlich ein Einbruch und die fremde Person wäre in diesem Fall der Anstifter zum Einbruch. Doch was ist, wenn die Tür ins Schloss gefallen ist und man nichts dabei hat? Keinen Ausweis oder Ähnliches? Ein Ausweis oder Reisepass kann auch im Nachhinein gezeigt werden. Sollte das nicht möglich sein, dann müssen Nachbarn oder andere Menschen bezeugen, dass man dort wohnt. Man kann sich auch an die Polizei wenden, denn diese kann mithilfe des Melderegisters schnell bestätigen, dass eine Person hier wohnt und eine Zugangsberechtigung hat. Die Polizei kann dem Schlüsseldienst dann die Bestätigung zur Wohnungsöffnung erteilen.
Tür öffnen ohne Zustimmung
Grundsätzlich darf der Schlüsseldienst die Tür nicht gegen den Willen des Mieters öffnen. Es gibt aber Ausnahmen. Gerichtsvollzieher mit einem amtlichen Durchsuchungsbefehl dürfen in die Wohnung hinein und sich auch an einen Schlüsseldienst wenden. Dieser darf dann die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters öffnen. Dasselbe gilt für Polizei und Rettungsdienst. Diese dürfen die Tür öffnen, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht. Das wäre etwa bei Verdacht auf eine Straftat oder wenn eine Person in der Wohnung ist, welche dringend medizinische Hilfe braucht. In allen anderen Fällen gilt aber: Der Schlüsseldienst Gießen darf nicht einfach so Türen öffnen, sondern muss dafür vom Besitzer bzw. Mieter beauftragt werden.
Möglichkeiten der Identifikation
Es muss entweder im Vorhinein oder im Nachhinein eine Art der Identifikation möglich sein. Ist das nicht der Fall, öffnet der Schlüsseldienst auch nicht die Tür. Entweder hat man seinen Ausweis dabei oder er befindet sich in der Wohnung und man kann ihn anschließend vorzeigen. Sollte auch keine andere Person die Berechtigung zur Türöffnung nachweisen können, sollte die Türöffnung nur in Anwesenheit der Polizei stattfinden. Folgende Möglichkeiten gibt es zur Identifikation: Personalausweis, Reisepass und Meldebescheinigung zur Wohnung, Ausweis in Kombination mit Mietvertrag oder Eigentumsnachweis, Ausweis und Gewerbeanmeldung bei wirtschaftlichen Objekten, Ausweis mit Gerichtsbeschluss oder Erbschein (für Haus oder Wohnung), eine Vorlage der Vollmacht in Kombination mit einem Ausweis, eine Identitätsfeststellung durch die Polizei oder einen Dienstausweis bei berechtigten Behörden.
Schäden beim gewaltsamen Öffnen der Tür
Manchmal muss der Schlüsseldienst die Tür gewaltsam öffnen und dadurch entstehen Schäden. Die Dienste müssen grundsätzlich keine Reparaturkosten übernehmen, da der Besitzer bzw. Mieter den Monteur anweist die Tür, wenn nötig, gewaltsam zu öffnen. Die Ausnahme ist, wenn die Tür fahrlässig beschädigt oder die Sorgfaltspflicht verletzt wird. In diesem Fall muss der Schlüsseldienst die Rechnung übernehmen.
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