Die häufigste Fehlannahme bei USA-Reisen betrifft nicht den Antrag, sondern die Zeit danach. Eine Einreisegenehmigung ist über mehrere Jahre gültig, und daraus wird oft geschlossen, man dürfe sich in diesem Zeitraum beliebig lange im Land aufhalten. Das sind zwei verschiedene Fristen.
Gültigkeit ist nicht Aufenthaltsdauer
Die Genehmigung berechtigt dazu, innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums mehrfach um Einlass zu bitten. Wie lange man bleiben darf, entscheidet sich bei jeder einzelnen Einreise und ist auf einen deutlich kürzeren Zeitraum begrenzt. Das Auswärtige Amt fasst die Regeln in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zu den USA zusammen.
Maßgeblich ist der Eintrag, der bei der Einreise erzeugt wird. Er steht im elektronischen Datensatz und gegebenenfalls im Pass, und er gilt unabhängig davon, was im Antragssystem steht.
Wie die Tage gezählt werden
Gezählt werden in der Regel der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise, auch wenn es sich um wenige Stunden handelt. Wer die Frist bis zum letzten Tag ausschöpft, hat keinen Puffer für eine Flugverspätung.
Ein Überschreiten hat Folgen, die über die aktuelle Reise hinausreichen: Die visumfreie Einreise kann für die Zukunft entfallen, und ein späteres Visum wird aufwendiger. Diese Folgen treten unabhängig davon ein, ob das Überschreiten beabsichtigt war.
Der Irrtum mit den Nachbarländern
Eine verbreitete Vorstellung besagt, ein kurzer Ausflug nach Kanada oder Mexiko setze die Frist zurück. Das trifft in der Regel nicht zu. Kurze Aufenthalte in benachbarten Ländern und auf einigen Inseln werden üblicherweise auf die ursprüngliche Frist angerechnet.
Wer länger bleiben möchte, braucht deshalb eine andere Rechtsgrundlage und nicht eine Grenzüberquerung. Fristen, Ablauf und Berechnung erklärt ein Rechner rund um die ESTA-Gültigkeit mit Beispielen für mehrere Reisen.
Mehrere Reisen in kurzer Folge
Häufige Aufenthalte mit kurzen Unterbrechungen fallen auf. Auch wenn jede einzelne Reise die erlaubte Dauer einhält, kann der Eindruck entstehen, dass faktisch ein Daueraufenthalt vorliegt. Die Entscheidung über den Einlass trifft die Grenzbehörde im Einzelfall.
Wer regelmäßig reist, sollte deshalb den Zweck belegen können: Rückflugticket, Unterkunft, berufliche oder familiäre Gründe.
Was die visumfreie Einreise nicht erlaubt
Erlaubt sind Tourismus, etwa eine Reise zum Boston Marathon, Besuche und bestimmte geschäftliche Tätigkeiten wie Verhandlungen und Konferenzen. Nicht erlaubt ist Arbeit im Sinne einer Tätigkeit für einen Arbeitgeber vor Ort, auch nicht unbezahlt oder für kurze Zeit.
Die Grenze verläuft nicht am Geld, sondern an der Art der Tätigkeit. Wer unsicher ist, klärt das vorher, denn die Frage wird bei der Einreise gestellt.
Dokumente für die Einreise
Neben Pass und Genehmigung werden häufig Adresse der ersten Unterkunft und das Rückreisedatum verlangt. Ein Ausdruck oder eine gespeicherte Ansicht erspart Suchen am Schalter, weil Mobilfunk in der Halle nicht überall funktioniert. Eine Reise-Checkliste für den Urlaub hilft, keines dieser Dokumente zu vergessen.
Wer mit Kindern reist, sollte Geburtsurkunden und bei getrennt lebenden Eltern eine Einverständniserklärung dabeihaben.
Im Zweifel früher planen
Änderungen der Einreisebestimmungen werden mit kurzem Vorlauf wirksam. Wer mehrere Monate im Voraus bucht, sollte die Bedingungen kurz vor Abreise noch einmal prüfen, insbesondere bei Reisen mit Zwischenstopps in Drittländern.
Diese Prüfung kostet zehn Minuten und verhindert die unangenehmste aller Reiseüberraschungen, nämlich die Zurückweisung am Flughafen vor dem Abflug.
Häufige Fragen
Wie lange darf man mit einer Einreisegenehmigung bleiben?
Die Gültigkeit der Genehmigung über mehrere Jahre ist nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer. Diese wird bei jeder Einreise festgelegt und ist deutlich kürzer.
Setzt ein Ausflug nach Kanada oder Mexiko die Frist zurück?
In der Regel nicht. Kurze Aufenthalte in Nachbarländern und auf bestimmten Inseln werden üblicherweise auf die ursprüngliche Frist angerechnet.
Darf man mit visumfreier Einreise arbeiten?
Nein. Erlaubt sind Tourismus, Besuche und bestimmte geschäftliche Termine wie Verhandlungen oder Konferenzen. Eine Tätigkeit für einen Arbeitgeber vor Ort ist ausgeschlossen.

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